Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung variiert von Patient zu Patient teilweise stark. Nach einer Erstuntersuchung können wir eine Aussage zur voraussichtlichen Dauer der Therapie treffen. Wie schnell eine Fehlstellung der Zähne korrigiert werden kann, hängt auch von der Mitarbeit ("Compliance") des Patienten ab. Das Einhalten der Termine sowie die vereinbarte Tragedauer einer Zahnspange aber auch die Mundhygiene spielen eine wichtige Rolle zum Erreichen eines positiven Behandlungsergebnisses.
Das Kindes- und Jugendalter ist der beste Zeitpunkt für einen kieferorthopädische Therapie, vor allem wenn es sich nicht nur um Zahnfehlstellungen sondern auch um eine Fehllage der Kiefer handelt. Die Kiefer sind hier noch im Wachstum und weitere Umbauprozesse, die während der Zahnbewegung statt finden, laufen schneller ab. Jedoch ist auch im Erwachsenenalter eine Behandlung von Zahn- oder Kieferfehlstellungen möglich. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Die am häufig eingesetzten Therapiegeräte bei Kindern und Jugendlichen sind Herausnehmbare Zahnspangen und Feste Zahnspangen. Erwachsene verwenden hierfür gern unauffällige Therapiegeräte, wie zum Beispiel die Lingualtechnik oder die transparenten Zahnschienen (Aligner).
Fehlstellungen, wie z.B. der „Deckbiss“ können vererbbar sein. Daher können sie nicht immer verhindert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Wachstum der Kiefer Ihrer Kinder positiv zu beeinflussen, indem schädliche Angewohnheiten (Daumenlutschen, Fingernägelkauen, Benutzen des Schnullers über das 3. Lebensjahr hinaus) abgewöhnt werden. Auch ist eine frühzeitige Beratung bei uns und ggf. eine logopädische Therapie sinnvoll, wenn Störungen des Sprechens (insbesondere des „S-Lautes“) auffallen.
Das Sozialgesetzbuch V, Paragraph 29 regelt, wann die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen müssen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen aufgrund der Zahn- oder Kieferfehlstellung erheblich beeinträchtigt wird und ein Schweregrad von KIG 3, 4 oder 5 (KIG=kieferorthopädische Indikationsgruppen) vorliegt. Die Kosten einer Behandlung leichter Zahn- oder Kieferfehlstellungen mit einem Schweregrad von KIG 1 und 2 werden nicht erstattet. Die Kosten werden bei Kindern und Jugendlichen nur übernommen, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beginnt. Erwachsene haben in besonders schweren Fällen Anspruch auf Übernahme der Kosten.
Diese Informationen dienen der Hilfestellung und sind nicht als Ersatz für eine professionelle kieferorthopädische Beratung gedacht und dienen nicht als Grundlage für eigenständige Diagnosen oder Behandlungen. Bitte konsultieren Sie hierfür Ihren Kieferorthopäden in München Freimann, Dr. Richard Wiesner & Kollegen.
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